Das Versicherungsrecht bezieht sich auf die Rechtsvorschriften und Handhabe dieser im Bezug auf die Beziehung zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen und Versicherungsunternehmen.
Definition und Beschreibung des Versicherungsrechts
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatleuten oder Unternehmen und Versicherungsunternehmen.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft der Versicherten zur Absicherung von Schäden. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherte verpflichtet, Beiträge als Prämien an die Versicherung zu zahlen, während diese für den Fall des Schadenseintritts die Regulierung übernimmt (Umlageverfahren).
Der Umfang des Versicherungsvertrages ergibt sich i.d.R. aus der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen, Rechtsgrundlage ist im Wesentlichen das Versicherungsvertragsgesetz.
Ihr Fachanwalt
Mirko Koch
Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht. Ich bin für Sie da- bei Fragen kontaktieren Sie mich
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Eine kompetente Beratung und Interessenvertretung erfolgt im Gebiet des Versicherungsrechts in folgenden Bereichen:
Personenversicherungsrecht
insbesondere das Recht der Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Reiserücktrittsversicherung
Sachversicherungsrecht
insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherung
Transport- und Speditionsversicherungsrecht
Haftpflichtversicherungsrecht
(insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung
die Rechtsschutzversicherung
die Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
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